FsD-Niederkassel bietet Hilfen für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII als individuelle Unterstützungsmaßnahme für junge Menschen an, die auf dem Weg in ein selbstständiges Erwachsenenleben Begleitung benötigen.
Ziel der Hilfe ist es, junge Volljährige bei der Verselbstständigung zu unterstützen, ihre Lebensführung zu stabilisieren und sie nachhaltig in Ausbildung, Arbeit und Gesellschaft zu integrieren.
Als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII arbeitet FsD-Niederkassel eng mit dem zuständigen Jugendamt zusammen.
Aufgaben und Inhalte der Hilfe für junge Volljährige
Je nach Bedarf können unter anderem folgende Unterstützungsleistungen erbracht werden:
Die Hilfe nach § 41 SGB VIII verfolgt das Ziel, junge Volljährige in ihrer persönlichen Entwicklung zu stärken und sie zu einer eigenständigen, verantwortungsvollen Lebensführung zu befähigen. Langfristig soll die Unterstützung dazu beitragen, soziale Integration, berufliche Perspektiven und persönliche Stabilität zu sichern.
Die Hilfe wird beim zuständigen Jugendamt beantragt und im Rahmen des Hilfeplanverfahrens gemeinsam mit dem jungen Menschen festgelegt. Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Jugendamt, beteiligten Institutionen sowie – sofern sinnvoll – mit dem sozialen Umfeld. Die Betreuung ist individuell gestaltet und kann je nach Bedarf ambulant, aufsuchend oder im vereinbarten Setting erfolgen.
Gerne stehen wir dem zuständigen Jugendamt für fachliche Rückfragen, Konzeptvorstellungen oder Kooperationsgespräche zur Verfügung..
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