Hilfe für junge Volljährige

Individuelle Hilfe für Jugendliche in besonders belastenden Lebenssituationen.

Hilfe für junge Volljährige

FsD-Niederkassel bietet Hilfen für junge Volljährige gemäß § 41 SGB VIII als individuelle Unterstützungsmaßnahme für junge Menschen an, die auf dem Weg in ein selbstständiges Erwachsenenleben Begleitung benötigen.

Ziel der Hilfe ist es, junge Volljährige bei der Verselbstständigung zu unterstützen, ihre Lebensführung zu stabilisieren und sie nachhaltig in Ausbildung, Arbeit und Gesellschaft zu integrieren.

Als anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII arbeitet FsD-Niederkassel eng mit dem zuständigen Jugendamt zusammen.

Fachliches Verständnis der Maßnahme

Die Hilfe für junge Volljährige versteht sich als fortführende und stabilisierende Maßnahme, wenn eine bisherige Jugendhilfe endet oder ein junger Mensch auch nach Vollendung des 18. Lebensjahres weiterhin Unterstützung benötigt.

Im Mittelpunkt steht die Förderung der eigenverantwortlichen Lebensführung. Die Unterstützung erfolgt individuell, ressourcenorientiert und an den konkreten Lebensumständen des jungen Menschen ausgerichtet.

§ 41 SGB VIII ermöglicht Hilfen in der Regel bis zum 21. Lebensjahr, in begründeten Einzelfällen auch darüber hinaus.

Aufgaben und Inhalte der Hilfe für junge Volljährige

Je nach Bedarf können unter anderem folgende Unterstützungsleistungen erbracht werden:

Stabilisierung der Lebenssituation nach dem Auszug aus dem Elternhaus oder einer Einrichtung

Unterstützung bei Ausbildung, Schulabschluss oder beruflicher Orientierung

Begleitung bei Behördengängen und Anträgen

Hilfe bei Wohnraumsuche und Haushaltsführung

Unterstützung im Umgang mit Geld und finanzieller Planung

Konfliktbearbeitung im familiären oder sozialen Umfeld

Förderung sozialer Kompetenzen und Beziehungsfähigkeit

Krisenintervention und Stabilisierung in belastenden Lebensphasen

Zielsetzung der Maßnahme

Die Hilfe nach § 41 SGB VIII verfolgt das Ziel, junge Volljährige in ihrer persönlichen Entwicklung zu stärken und sie zu einer eigenständigen, verantwortungsvollen Lebensführung zu befähigen.

Langfristig soll die Unterstützung dazu beitragen, soziale Integration, berufliche Perspektiven und persönliche Stabilität zu sichern.

Zusammenarbeit und Umsetzung

Die Hilfe wird beim zuständigen Jugendamt beantragt und im Rahmen des Hilfeplanverfahrens gemeinsam mit dem jungen Menschen festgelegt.

Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Jugendamt, beteiligten Institutionen sowie – sofern sinnvoll – mit dem sozialen Umfeld.

Die Betreuung ist individuell gestaltet und kann je nach Bedarf ambulant, aufsuchend oder im vereinbarten Setting erfolgen.

Kontakt und weitere Informationen

Gerne stehen wir dem zuständigen Jugendamt für fachliche Rückfragen, Konzeptvorstellungen oder Kooperationsgespräche zur Verfügung..

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