FsD-Niederkassel bietet begleiteten Umgang als Maßnahme nach § 18 Abs. 3 SGB VIII an. Die Leistung dient der Sicherstellung und Gestaltung von Umgangskontakten zwischen Kindern und ihren Eltern oder anderen umgangsberechtigten Personen, wenn diese ohne fachliche Begleitung nicht oder nur eingeschränkt stattfinden können.
Ziel des begleiteten Umgangs ist es, den Kontakt unter Berücksichtigung des Kindeswohls zu ermöglichen, zu stabilisieren und sofern möglich, schrittweise zu verselbstständigen.
FsD-Niederkassel ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.
Aufgaben und Einsatzbereiche der Schulbegleitung
Die Maßnahme umfasst unter anderem:
Die konkrete Ausgestaltung erfolgt entsprechend der Bewilligung und den individuellen Anforderungen des Einzelfalls.
Ziel des begleiteten Umgangs ist die Wahrung des Kindeswohls bei gleichzeitiger Ermöglichung des familiären Kontakts. Die Maßnahme soll zur Stabilisierung der Beziehung beitragen und die Entwicklung einer tragfähigen und sicheren Umgangssituation unterstützen. Langfristig kann, sofern die Voraussetzungen gegeben sind, eine Reduzierung oder Beendigung der Begleitung angestrebt werden.
FsD-Niederkassel setzt begleiteten Umgang in enger Abstimmung mit dem zuständigen Jugendamt sowie gegebenenfalls mit Familiengerichten und weiteren beteiligten Fachstellen um. Die Durchführung erfolgt auf Grundlage der jeweiligen Bewilligung und orientiert sich an den vereinbarten Zielen, Rahmenbedingungen und Dokumentationsanforderungen.
Für Rückfragen zur Umsetzung von Schulbegleitung, zur Zusammenarbeit oder zu Kapazitäten stehen wir den zuständigen Fachstellen gerne zur Verfügung.
© 2010 - 2024 FsD Niederkassel | Alle Rechte vorbehalten