Begleiteter Umgang

Sicherstellung des Kindeswohls bei Umgangskontakten

Begleiteter Umgang

FsD-Niederkassel bietet begleiteten Umgang als Maßnahme nach § 18 Abs. 3 SGB VIII an. Die Leistung dient der Sicherstellung und Gestaltung von Umgangskontakten zwischen Kindern und ihren Eltern oder anderen umgangsberechtigten Personen, wenn diese ohne fachliche Begleitung nicht oder nur eingeschränkt stattfinden können.

Ziel des begleiteten Umgangs ist es, den Kontakt unter Berücksichtigung des Kindeswohls zu ermöglichen, zu stabilisieren und sofern möglich, schrittweise zu verselbstständigen.

FsD-Niederkassel ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.

Fachliches Verständnis von Schulbegleitung

Der begleitete Umgang versteht sich als strukturierte und fachlich gesteuerte Maßnahme zur Sicherung des Kindeswohls bei bestehenden Umgangsregelungen. Er kommt insbesondere dann zum Einsatz, wenn Konflikte zwischen den Eltern, belastende Beziehungsmuster oder Unsicherheiten im Kontaktverlauf bestehen.

Im Mittelpunkt der Maßnahme steht stets das Kind mit seinen Bedürfnissen, seiner emotionalen Sicherheit und seiner Entwicklungsförderung. Die Gestaltung der Kontakte erfolgt neutral, transparent und unter Berücksichtigung der individuellen Familiensituation.

Aufgaben und Einsatzbereiche der Schulbegleitung

Die Maßnahme umfasst unter anderem:

Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Umgangskontakten

Sicherstellung eines geschützten und strukturierten Rahmens für die Treffen

Beobachtung und fachliche Einschätzung der Interaktion zwischen Kind und umgangsberechtigter Person

Unterstützung bei der Gestaltung altersangemessener Kontakte

Deeskalation bei Konfliktsituationen während der Kontakte

Unterstützung bei der Einhaltung vereinbarter Regeln

Rückmeldung an den zuständigen Leistungsträger im Rahmen der vereinbarten Dokumentation

Perspektivische Stabilisierung oder Verselbstständigung der Umgangskontakte, sofern möglich

Die konkrete Ausgestaltung erfolgt entsprechend der Bewilligung und den individuellen Anforderungen des Einzelfalls.

Zielsetzung der Maßnahme

Ziel des begleiteten Umgangs ist die Wahrung des Kindeswohls bei gleichzeitiger Ermöglichung des familiären Kontakts. Die Maßnahme soll zur Stabilisierung der Beziehung beitragen und die Entwicklung einer tragfähigen und sicheren Umgangssituation unterstützen. Langfristig kann, sofern die Voraussetzungen gegeben sind, eine Reduzierung oder Beendigung der Begleitung angestrebt werden.

Zusammenarbeit und Umsetzung

FsD-Niederkassel setzt begleiteten Umgang in enger Abstimmung mit dem zuständigen Jugendamt sowie gegebenenfalls mit Familiengerichten und weiteren beteiligten Fachstellen um. Die Durchführung erfolgt auf Grundlage der jeweiligen Bewilligung und orientiert sich an den vereinbarten Zielen, Rahmenbedingungen und Dokumentationsanforderungen.

Kontakt und weitere Informationen

Für Rückfragen zur Umsetzung von Schulbegleitung, zur Zusammenarbeit oder zu Kapazitäten stehen wir den zuständigen Fachstellen gerne zur Verfügung.

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